Allgemeine Verkaufsbedingungen
Stage4 – eine Marke der Wollle GmbH September 2025
1. Präambel
Stage4 (Wollle GmbH) entwickelt und produziert POS-Displays, Präsentationssysteme und interaktive Lösungen. Viele unserer Leistungen sind individuelle Einzelfalllösungen, die speziell für die Bedürfnisse unserer Kunden entwickelt werden. Diese AGB bilden die rechtliche Grundlage für alle unsere Angebote und Leistungen.
2. Geltung der AGB
Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Stage4.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Auch zukünftige Aufträge unterliegen automatisch diesen AGB.
3. Schriftform
- Angebote sind freibleibend.
- Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande.
- Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
4. Leistungsumfang & Mehrleistungen
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Angebot.
- Änderungen oder Zusatzwünsche des Auftraggebers nach Vertragsabschluss gelten als Mehrleistungen und werden gesondert verrechnet.
- Konzepte, Machbarkeitsstudien oder Detailanalysen gelten mit Auftragserteilung als genehmigt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- uns alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen,
- notwendige Genehmigungen selbst einzuholen,
- für die Eignung und Rechtefreiheit der übergebenen Daten und Materialien einzustehen.
Für Schäden durch verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung übernimmt Stage4 keine Haftung.
6. Abnahme
- Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen.
- Erfolgt binnen 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
- Teilabnahmen sind möglich.
7. Preise, Steuern & Gebühren
- Alle Preise verstehen sich in EUR exkl. USt.
- Transport, Verpackung, Versicherung und Gebühren sind gesondert zu bezahlen.
- Fahrt- und Reisekosten werden zusätzlich verrechnet.
- Werden Leistungen erstellt, die nicht umgesetzt werden (z. B. Konzepte), behalten wir uns ein Abstandshonorar vor.
8. Liefertermine
- Liefertermine werden schriftlich vereinbart.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung oder höhere Gewalt verlängern die Frist.
- Bei Verzug von Stage4 ist eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen.
- Teillieferungen sind zulässig.
9. Zahlung
- Rechnungen sind 20 Tage netto ab Rechnungsdatum fällig.
- Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Bei Projekten mit Teillieferungen können wir Teilrechnungen legen.
- Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur zulässig, wenn sie von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
10. Urheberrecht & Nutzungsrechte
- Alle von uns erstellten Designs, Software, Konzepte und Modelle bleiben unser geistiges Eigentum.
- Der Auftraggeber erhält nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck.
- Eine Weitergabe oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist untersagt.
- Wir dürfen erstellte Arbeiten für unsere Eigenwerbung nutzen (z. B. Referenzen auf der Website).
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12. Rücktritt & Unterbleiben der Auftragsausführung
- Wird die Leistungserbringung unmöglich (z. B. rechtlich oder technisch), können wir vom Vertrag zurücktreten.
- Erfolgt der Rücktritt aus der Sphäre des Auftraggebers, sind wir berechtigt, 20 % des Netto-Auftragswerts als Entschädigung zu verrechnen, sofern kein höherer Schaden nachweisbar ist.
- Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu bezahlen.
13. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (12 Monate bei Unternehmergeschäften).
- Vorrang hat Verbesserung (Nachbesserung oder Austausch).
- Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch Dritte oder normalem Verschleiß.
- Software gilt als abgenommen, wenn sie funktionsfähig übergeben wurde.
14. Schadenersatz & Haftung
- Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter.
- Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
15. Loyalität & Abwerbeverbot
Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter des jeweils anderen abzuwerben.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht, UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
- Gerichtsstand: Linz, Österreich.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig.